Werte und Ethik

Das Fundament unserer Arbeit

Unsere Werte

Freude

Uns ist es wichtig, dass wir Freude und Spaß in unserer Arbeit erleben. Wir lieben, was wir tun, und glauben daran, dass Leichtigkeit und positive Energie unsere tägliche Arbeit bereichern und uns motivieren.

Authentizität

Authentizität ist für uns grundlegend. Wir legen großen Wert darauf, authentisch und ehrlich zu sein, sowohl in unserem Umgang miteinander als auch in unserer Arbeitsweise.

Professionalität

Wir stehen für höchste Professionalität. Mit Fachwissen und regelmäßigen Weiterbildungen sorgen wir dafür, dass unsere Dienstleistungen und Ergebnisse stets von höchster Qualität sind.

Tiefe

Unsere Arbeit geht über oberflächliche Lösungen hinaus. Wir nehmen uns die Zeit, in die Tiefe zu gehen,  fundierte Ansätze zu entwickeln und echten Mehrwert zu schaffen.

Ganzheitlichkeit

Unser Ansatz ist ganzheitlich. Wir betrachten unsere Arbeit als ein Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele und streben danach, ein harmonisches Gleichgewicht in unserer Arbeit zu fördern.

Spiritualität

Unser Ansatz ist ganzheitlich. Wir betrachten unsere Arbeit als ein Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele und streben danach, ein harmonisches Gleichgewicht in unserer Arbeit zu fördern.

Unser Ethik-Kodex

1. Allgemeine Ethikleitlinien

  1. Die Lehrer*innen verstehen und würdigen, dass das Lehren von Tantra oder das Leiten eines Tantra-Workshops/Ereignisses eine  verantwortungsvolle  Aufgabe  ist, das sie in eine lange Reihe ehrenhafter Lehrer*innen einreiht.
  2. Die Lehrer*innen verpflichten sich, einwandfreie Standards professioneller Kompetenz und Integrität aufrechtzuerhalten.
  3. Die Lehrer*innen fördern das physische, emotionale, mentale und spirituelle Wohlbefinden ihrer Studierenden.
  4. Die Lehrer*innen enthalten sich der medizinischen Beratung, es sei denn, sie haben die erforderlichen medizinischen Qualifikationen. Zusätzlich zwingen sie ihre eigenen Meinungen den Studierenden nicht auf.
  5. Die Lehrer*innen vermeiden jegliche Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder nationaler Herkunft.
  6. Die Lehrer*innen vermeiden negative Äußerungen über andere Lehrer, Schulen, Traditionen und Gesundheitsmodalitäten. Zudem behandeln sie andere Lehrer und Kollegen respektvoll.
  7. Die Lehrer*innen holen die Zustimmung von Studierenden ein, bevor sie Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen machen oder Dritten die Beobachtung von Tantra-Sitzungen gestatten. Sie fragen um Erlaubnis, bevor sie Fotos oder Videos auf sozialen Medien teilen.
  8. Die Lehrer*innen vermeiden jegliche politische und religiöse Diskussion mit Studierenden oder anderen Mitarbeitern.

2. Drogen- und Alkoholkonsum

Die Lehrer*innen bieten niemals professionelle Dienstleistungen an, während sie unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen. 

3. Beziehungen zwischen Studierenden und Lehrern

Tantra-Lehrer*innen, wie alle Gesundheitspraktiker*innen, haben eine einzigartige Vertrauensbeziehung zu ihren Studierenden. Die professionelle Beziehung ist eine ungleiche Beziehung, die zu einem Machtungleichgewicht führt.

Dieses Ungleichgewicht ist auf die Position der Autorität der Lehrer*innen und das spezialisierte Wissen über Körper, Psyche und Energie zurückzuführen. Der Wunsch eines Studierenden, sich persönlich zu entwickeln, führt zu einem Bedürfnis, schnell und vollständig zu vertrauen. Wenn ein*e Lehrer*innen seine Machtposition ausnutzt, um Grenzen zu überschreiten, missbraucht er seine Macht.

Wenn Grenzen, die sich auf persönliche Würde, Privatsphäre, Kontrolle und professionelle Distanz beziehen, verletzt werden, kann dies zu sexuellem Missbrauch führen oder als solcher wahrgenommen werden. Die Lehrer*innen sind dafür verantwortlich, Grenzen zu setzen und zu verwalten, um sicherzustellen, dass das Vertrauen, das ein Studierender in den/die Lehrer*in gesetzt hat, nicht verraten wird.

4. Sexuelles Verhalten mit aktuellen Studierenden

Die Lehrer*innen beteiligen sich nicht an sexuellem Verhalten mit aktuellen Studierenden. Sexuelles Verhalten wird definiert, aber nicht beschränkt auf, alle Formen von offener oder versteckter verführerischer Rede, Gestik und Verhalten sowie körperlichen Kontakt sexueller Art.

5. Sexuelles Verhalten mit ehemaligen Studierenden

  1. Wenn ein/eine Lehrer*in mit einem Studierenden einzeln gearbeitet hat, dann sollte er/sie sich nicht an sexuellem Verhalten mit diesem ehemaligen Studierenden für mindestens sechs Monate nach Beendigung oder Kündigung des Einzelunterrichts beteiligen. Nachdem die Lehrer-Schüler-Beziehung ausdrücklich beendet wurde und sechs Monate vergangen ist, können Lehrer*innen und Studierende sich entscheiden, sich an sexuellem Verhalten zu beteiligen, vorausgesetzt, es wurden keine Ethikregeln dieses Kodex verletzt.
  2. Wenn ein/eine Lehrer*in mit einem Studierenden in einer Gruppenklasse gearbeitet hat, dann sollte er sich nicht an sexuellem Verhalten mit diesem ehemaligen Studierenden für mindestens drei Monate nach der Überweisung des Studierenden zu einer anderen Lehrerklasse beteiligen. Nachdem die Lehrer-Schüler-Beziehung ausdrücklich beendet wurde und sechs Monate  vergangen sind, können Lehrer*innen und Studierende sich entscheiden, sich an sexuellem Verhalten zu beteiligen, vorausgesetzt, es wurden keine Ethikregeln dieses Kodex verletzt.
  3. Die Einhaltung der angemessenen Wartezeiten vor dem Einlassen auf sexuelles Verhalten mit Studierenden allein erfüllt noch nicht die Standards für eine ethische Beziehung.

6. Strafende Lehrmethoden

Es ist niemals angebracht, dass Lehrer*innen strafende Maßnahmen in ihrer Lehrmethodik verwenden. Verbaler Missbrauch, bei dem erniedrigende Sprache oder Demütigung verwendet wird oder unangemessene Bezugnahmen auf die Anatomie eines Studierenden gemacht werden, ist unethisch. Weitere unethische Lehrmethoden umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Schlagen, Treten, Greifen, Ziehen, Stoßen, Haareziehen, auf Füße treten, Gewebe bewegen oder Gewalt androhen bei Nichtbefolgung.

7. Privatsphäre und Vertraulichkeit

Diese Richtlinien dienen dem Schutz persönlicher Informationen der Studierenden und der Schaffung einer Vertrauensgrundlage zwischen Lehrenden und Lernenden.

  1. Wahrung der Vertraulichkeit
    Lehrende haben die primäre Pflicht, vertrauliche Informationen zu schützen, unabhängig davon, wie oder wo sie gespeichert sind, wobei sie die gesetzlichen oder durch institutionelle Regeln oder professionelle Beziehungen festgelegten Grenzen der Vertraulichkeit anerkennen.
  2. Offenlegung
    Lehrende dürfen vertrauliche Informationen nur mit schriftlicher Zustimmung der Studierenden oder einer gesetzlich autorisierten Person offenlegen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
    Ohne Zustimmung darf vertrauliche Information nur weitergegeben werden, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist oder einem legitimen Zweck dient, wie der Erbringung notwendiger professioneller Dienstleistungen, dem Erhalt fachlicher Aufsicht, dem Schutz der Studierenden oder Lehrkraft vor Schaden oder der Erzielung einer Zahlung für Dienstleistungen, wobei die Offenlegung auf das notwendige Minimum beschränkt ist.
>